Täglich gibt es im Straßenverkehr Auseinandersetzungen zwischen den Verkehrsteilnehmern. Dazu gehören nicht nur Autofahrer, sondern auch Fahrradfahrer und Fußgänger. Das Verkehrsrecht umfasst dabei die zwischen den Teilnehmern entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche.
Außerdem spielt das Strafrecht mit Bezug zum Straßenverkehr, Fahrerlaubnisrecht und Ordnungswidrigkeiten eine besondere Rolle.
Wie Sie bereits erkennen können, ist es ein komplexer Bereich und für Laien kaum ohne anwaltliche Beratung zu bewältigen. Ich übernehme für Sie gerne die Unfallregulierung mit dem Unfallgegner bzw. der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.