Die Kosten eines Rechtsverfahrens -und zwar vom ersten Beratungsgespräch an- sind für den Mandanten besonders wichtig. Das auch zu Recht! Daher ist es hier besonders wichtig über die Kosten eines Verfahrens offen zu sprechen. Wie jede Dienstleistung, ist auch die anwaltliche Rechtsberatung oder z.B die Durchsetzung eines Anspruchs zu vergüten. Die Grundlage der anwaltlichen Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier gibt es natürlich keine einfache Preisliste. Die Berechnung wird für jeden Einzelfall gesondert vorgenommen und ist sehr komplex. Jedes Rechtsgebiet, sowie jede Tätigkeit unterliegt einer konkret im Gesetz geregelten Gebührenrechnung. Maßgeblich für diese Rechnung ist der sog. Streitwert des Verfahrens.

§ 34 RVG sieht für die Erstberatung Kosten in Höhe von 190,00 Euro (zzgl. MwSt.) vor, wenn Sie ein Verbraucher sind. Diese Kosten werden im weiteren Verfahren auf das anfallende Honorar angerechnet. Die Erstberatung beinhaltet eine umfassende Analyse Ihres Problems, eine rechtliche Erörterung und Darstellung des Weiteren Vorgehens.

Wenn Sie die Kosten einer Erstberatung nicht aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit bei dem zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen. Mit diesem Beratungsschein kostet Sie die Erstberatung nur noch 15,00 Euro.

Im weiteren gerichtlichen Verfahren wird dann ein Prozesskostenhilfeantrag gestellt.