Der Kunde zahlt nicht und reagiert nicht auf Mahnungen ? Sie haben eine beschädigte Ware erhalten? Im alltäglichen Geschäftsverkehr spielt das Kaufrecht eine ganz große Rolle. Häufig ist ein Kaufvertrag relativ schnell und unkompliziert abgeschlossen. Die daraus resultierenden Rechte und Pflichten sind jedoch oftmals umfassend und um so komplizierter.
Das Kaufrecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, wobei es insbesondere um die Rechte des Käufers bei Mängel der Kaufsache geht. Gewährleistungsansprüche hat der Käufer demnach aufgrund eines Gesetzes -solange sie nicht Verjährt sind.
Oft ist das Begehren des Mandanten mit einem Schreiben an die Gegenseite schneller erreicht als erwartet. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder aber auch eine Klage sind jedoch manchmal unerlässlich. Gerne vertrete ich Sie in solchen Situationen und löse Ihr Problem möglichst schnell und zufriedenstellend.